Doppelkarte

Die Doppelkarte ist ein alter Begriff: Sie heißt seit 2003 Deckungskarte, bzw. noch genauer: Versicherungsbestätigungskarte. Sie war in Deutschland die schriftliche Bestätigung der bestehenden Kfz-Versicherungen bei KFZ An- und Ummeldungen.

Bis zum 31. Dezember 2002 hieß die Versicherungsbestätigungskarte auch Doppelkarte, weil die Zulassungsstelle eine Durchschrift an den Versicherer weitergeleitet hat. Seit dem Jahr 2003 erfolgt die Datenübermittlung nur noch auf elektronischem Wege (Elektronische Versicherungsbestätigung oder eVB). Deshalb entfällt das "Doppel".

Die Deckungskarte bescheinigt die Absicht, einen Versicherungsvertrag mit einer konkreten Versicherung abzuschließen. Auch seitens der Versicherung wird die Bereitschaft bekundet einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Versicherungsnehmer hat damit ab dem Tag der Zulassung im Rahmen der vorläufigen Deckung Haftpflichtversicherungsschutz (bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung der ersten Prämie).

Man benötigt diese Deckungskarte zu folgenden Anlässen:

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Fahrzeugwechsel
  • Versichererwechsel
  • Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter
  • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
  • Zuteilung eines neuen Kennzeichens bei einem Wohnortwechsel

Veröffentlicht am  October 8th, 2021